IHR RECHT LIEGT UNS AM HERZEN
UNSERE SPEZIALGEBIETE
Familienrecht
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Scheidung
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Erbrecht
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Allgemeines Zivilrecht
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Grundstücksrecht
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FAMILIENRECHT
Gerne beraten wir Sie zur Geltendmachung und zur Berechnung von Kindesunterhalt sowie zum Volljährigen- und Elternunterhalt, bzw. zu der Frage, ob ein solcher Anspruch überhaupt (noch) besteht.
Ebenso stehen wir Ihnen für Rückfragen oder zur gerichtlichen Klärung des Umfangs des Umgangsrechtes zur Verfügung. Auch betreffend das Sorgerecht oder dessen Teilbereiche, beispielsweise dem Aufenthaltsbestimmungsrecht informieren wir Sie gerne und erarbeiten mit Ihnen außergerichtliche oder gerichtliche Lösungen.
SCHEIDUNG
Scheitert die Ehe, so bedeutet dies nicht nur tatsächlich eine erhebliche Änderung der Lebensumstände. Vielmehr treten im Zuge der Scheidung umfangreiche Rechtsfragen auf, angefangen von den allg. Scheidungsvoraussetzungen über die Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens (Zugewinnausgleich) und der erwirtschafteten Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich).
Zugleich steht die Geldendmachung oder die Abwehr von Trennungs- und nacheheliche Unterhaltsansprüchen im Raum.


ERBRECHT
Auch in Streitigkeiten rund um den Erbfall stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Sei es zu Rechtsfragen rund um Vermächtnisse, Testamentsgestaltung oder -auslegung, der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, als auch im Hinblick auf die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung oder Abwehr sonstiger, zivilrechtlicher Ansprüche, beispielsweise im Kauf- oder Mietrecht oder hinsichtlich Forderungen aus Darlehensvertrag oder der Rückforderung von Schenkungen. Kontaktieren Sie uns ebenfalls gern bei Rechtsfragen zum Thema Schadensersatz, Herausgabe, Gewährleistungsrechte, Stellvertretung, Eigentumserwerb etc.


GRUNDSTÜCKSRECHT
Auch der Kauf oder Verkauf einer Immobilie kann in der Anbahnung kompliziert und unübersichtlich werden. Der Notar beurkundet Ihr Rechtsgeschäft – ihr Anwalt berät Sie im Vorfeld!
“Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.”
“Recht zu haben ist nur halb so schön, wenn kein anderer Unrecht hat.”
“Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben.”